Selbstverständlich finden, wenn Sie als potenzielle Fachfamilie Ihr Interesse anmelden, Gespräche in verschiedenen Settings statt. Hier werden mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen geklärt, die für eine solche Entscheidung erfüllt sein sollten. Sie lernen die Mitarbeiter von Plan B und das Konzept kennen, wir lernen Sie und Ihre Familie kennen und zusammen überprüfen wir, ob Ihre Familie für ein solches Vorhaben geeignet ist. Eine Probezeit kann es nicht geben, zumindest nicht im klassischen Sinne. Wenn möglich, sollten mehrere Kontakte zu dem Kind/dem Jugendlichen vor dem Einzug des Kindes/Jugendlichen stattfinden, um herauszufinden, ob „die Chemie stimmt“. Stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass sich massive Spannungen nicht mehr beheben lassen und ein weiteres Zusammenleben in der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft (SPLG) nicht mehr möglich ist, wird nach einer Alternative für das Kind/den Jugendlichen gesucht.
Ja und nein. Natürlich gibt es keinen Katalog, in dem man sich ein Kind/einen Jugendlichen auswählen kann. Aber selbstverständlich wird in gemeinsamen Gesprächen mit Plan B eruiert, welches Kind zu Ihnen und in Ihre Familie passt. Diese individuelle Auswahl der Kriterien kann dazu führen, dass eine künftige Sozialpädagogische Projektstelle (SPLG) auf ein passendes Kind länger warten muss, was sich aber für ein gelingendes Zusammenleben auf lange Sicht lohnt.
Nein, Sie arbeiten als selbstständige Honorarkraft gegen Rechnung für Plan B. Wir zahlen Ihnen ein Betreuungshonorar und erstatten Ihnen monatlich Ihre Sachkosten. Diese Einnahmen müssen Sie selbst beim Finanzamt angeben und versteuern. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der fachlichen Herausforderung bei der Aufgabe: Für die 1:1-Betreuung im Rahmen einer Individualpädagogischen Projektstelle ist das Honorar um ein Drittel höher als für die 1:2-Betreuung in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft.
Ein Mitarbeiter von uns arbeitet mit den leiblichen Eltern der Kinder/Jugendlichen. Die Intensität der Arbeit hängt damit zusammen, wie intensiv der Kontakt der Kinder zu den Eltern ist. Haben die Kinder/Jugendlichen regelmäßigen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern, ist es wichtig, dass diese die Maßnahme akzeptieren, im besten Fall unterstützen. Regelmäßige Gespräche, evtl. begleitete Kontakte, sollen den Eltern dabei helfen. Im Fall einer Rückführung der Kinder/Jugendlichen zu den leiblichen Eltern wird die Arbeit intensiver und umfasst auch wieder andere Bereiche wie z. B. die Wohnsituation der Ursprungsfamilie, Organisationsfragen etc.
In der Regel sind es zwei Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, die mit einer Familie arbeiten. Dabei ist ein Mitarbeiter Ansprechpartner für die Kinder/Jugendlichen und ein anderer Mitarbeiter supervidiert die Fachfamilie. So kann kein Loyalitätskonflikt entstehen, weder seitens der Kinder/Jugendlichen oder der Fachfamilie noch seitens der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Plan B. Zudem ist es gerade für Kinder/ Jugendliche aus gestörten Beziehungsgeflechten sehr wichtig, einen eigenen, kontinuierlichen Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin zu haben. Diese/-r begleitet die Kinder/Jugendlichen während ihrer gesamten Maßnahme bei Plan B, auch wenn das Setting wechselt, steht loyal hinter ihnen und vertritt ihre Interessen auch nach außen.
Ist ein Jugendlicher drogenabhängig , muss vor einer möglichen Aufnahme immer der gelungene Entzug stehen. Kinder/Jugendliche, die selbstgefährdend (suizidal) und/oder akut depressiv sind bzw. eine Gefährdung für andere darstellen, können nicht oder nur nach sorgfältiger Prüfung der Selbst- und Fremdgefährdung aufgenommen werden. Sollte es in einem solchen Fall zu einer Aufnahme in eine Jugendhilfemaßnahme von Plan B kommen, muss eine psychiatrische Begleitung sichergestellt werden. Speziell bei den Auslandsmaßnahmen muss vor Betreuungsbeginn ärztlicherseits abgeklärt werden, ob eine eventuell bestehende psychische Erkrankung auch im Ausland behandelt werden kann. Delinquenz ist nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium, aber auch hier muss die Ausprägung der Störung überprüft werden.
Plan B ist nicht berechtigt, Hilfemaßnahmen selbstständig einzuleiten. Bitte wenden Sie sich als Mutter, Vater bzw. Eltern eines verhaltensauffälligen Kindes an das Jugendamt. Wir handeln immer im Auftrag des zuständigen Jugendamtes und werden nicht selbst aktiv.
Plan B ist nicht berechtigt, Hilfemaßnahmen selbstständig einzuleiten. Bitte wende dich an deinen Betreuer beim Jugendamt und besprich mit ihm, welche Möglichkeiten man dir passend zu deiner jetzigen Situation dort anbieten kann. Wenn du zunächst eine anonyme Beratung brauchst, empfehlen wir dir folgende Not-Telefonnummern. Dort kannst du, ohne deinen Namen zu nennen, kostenlos anrufen:
Sinn unserer intensivpädagogischen Auslandsprojekte ist es, dass du dich völlig neu definieren musst, weil es nichts mehr gibt, was du kennst – nicht mal die Sprache. Von daher wären Kontakte aus deiner Vergangenheit ein Ausschlusskriterium. Die Sache funktioniert nur, wenn du im Ausland wirklich niemanden kennst. Aber ob du überhaupt für eine Individualpädagogische Projektstelle im Ausland infrage kommst, kannst du nur direkt mit deinem zuständigen Jugendamt klären.
Wir können dir nicht direkt helfen, das ist Aufgabe deines Jugendamtes. Aber anrufen kannst du natürlich trotzdem, vielleicht können wir dir eine Beratungsstelle nennen, die dir weiterhilft.
